Wir transportieren im Auftrage des Bestellers der grundsätzlich der Auftraggeber und Rechnungsempfänger ist. Das GüKG sowie HGB § 407-§ 450 sind Grundlage dafür. Für den Transport werden Erfüllungsgehilfen eingesetzt. Personen und gefährliche Güter werden nicht befördert. Bei Transportschäden bzw. Verlust haften wir pro Kg. bis zu 8,33 SZR (ca. € 10,00) gemäß HGB § 431. Unsachgemäße Verpackung, speziell bei Glas und technischen Artikeln, schließt die Haftung aus. Glas ist im Schadensfall auf eine max. Haftungssumme von € 100.- begrenzt. Bei fehlender Wertangabe und/oder fehlender Inhaltsangabe auf den Frachtpapieren sind wir von der Haftung befreit. Übersteigt der Wert der Sdg. die Versicherungssumme, so ist eine Zusatzversicherung möglich. Schäden sind unmittelbar, spätestens 7 Werktage nach Schadenseintritt schriftlich anzuzeigen. Alle Preise unverb. Preisempfehlung zzgl. derzeit gültigen Mwst. Für voluminöse Güter gilt die Gewichtsberechnung Länge X Breite X Höhe : 6000=KG. Ist dieses Gewicht höher als das tatsächliche Gewicht, so kommt Volumengewicht zur Berechnung. Rechnungen sind sofort zu begleichen. Zahlungsverzug tritt-ohne Mahnung sofort ein Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Norderstedt.
Die kompletten Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf Wunsch zugesendet werden.
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